AI Act verschoben – aber nicht abgesagt: Was ab August trotzdem gilt
Parlament und Rat haben sich am 7. Mai 2026 vorläufig auf den Digital Omnibus geeinigt. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme rutschen nach hinten. Transparenz und KI-Kompetenz bleiben.
AI
Am 7. Mai 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung zum Digital Omnibus on AI erzielt. Er ändert Fristen der KI-Verordnung, die in wenigen Wochen gegriffen hätten.
Die förmliche Annahme steht noch aus. Trotzdem lohnt der Blick auf das, was bleibt – denn das ist mehr, als die Überschrift „verschoben" vermuten lässt.
Was sich ändert und was bleibt
Verschoben werden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Für Systeme nach Anhang III gilt künftig der 2. Dezember 2027, für Systeme nach Anhang I der 2. August 2028. Ursprünglich wäre beides am 2. August 2026 wirksam geworden.
Unverändert bleiben mehrere Punkte. Die verbotenen Praktiken gelten bereits seit Februar 2025. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt weiter, ebenso die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Und die allgemeinen Transparenzpflichten nach Artikel 50 greifen zum 2. August 2026: Offenlegung bei Chatbots, Kennzeichnung von KI-Inhalten, Hinweise bei Deepfakes.
Für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 sieht die Einigung eine verlängerte Frist bis zum 2. Dezember 2026 für Systeme vor, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren.
Was das für Softwarehäuser bedeutet
Wer KI-Funktionen in ein Fachverfahren einbaut, bekommt Luft für die aufwendigen Konformitätsverfahren. Diese Luft ist keine Pause. Zwei Themen stehen in diesem Sommer an.
Erstens die Transparenz. Ein Assistent im Produkt muss als solcher erkennbar sein, generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Das ist Produktarbeit: Hinweistexte, Kennzeichnungen, Dokumentation. Sie lässt sich nicht in der letzten Woche vor dem Stichtag erledigen.
Zweitens die KI-Kompetenz. Die Verordnung verlangt, dass Beschäftigte, die KI-Systeme betreiben oder einsetzen, über ausreichende Kenntnisse verfügen. Das betrifft Entwicklung, Support und Vertrieb gleichermaßen.
Dazu kommt die Frage, die in keiner Frist steht und trotzdem jedes Kundengespräch prägt: Wo läuft das Modell, und wohin gehen die Prompts? Wer Inferenz bei einem Anbieter außerhalb der EU einkauft, muss das im Lieferantenfragebogen seiner regulierten Kunden erklären. Wer Modelle auf eigener oder gemieteter Infrastruktur in Deutschland betreibt, hat diese Diskussion nicht.
Für uns ist das der praktische Teil: GPU-Leistung in unseren Rechenzentren, mit den gleichen Nachweisen wie der übrige Betrieb.
Was jetzt zu tun ist
- Liste auf, welche KI-Funktionen dein Produkt enthält und welche davon unter die Transparenzpflichten fallen.
- Plane Kennzeichnung und Hinweise als Produktaufgabe für dieses Quartal ein, nicht als Rechtsthema für später.
- Regle die KI-Kompetenz: kurze Schulung, dokumentiert, für Entwicklung, Support und Vertrieb.
- Kläre, wo Modelle laufen und wohin Eingaben fließen, und halte die Antwort für Kundenfragen bereit.
- Beobachte die förmliche Annahme des Digital Omnibus, bevor du interne Fristen endgültig setzt.
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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.