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SouveränitätCompliance

Digitale Souveränität beschaffen: Wie aus einem Wunsch ein prüfbares Kriterium wird

98 Prozent achten bei der Cloud-Auswahl auf das Herkunftsland des Anbieters, 91 Prozent hätten gern einen deutschen — 71 Prozent haben einen US-Anbieter unter Vertrag. Diese Lücke entsteht im Einkauf. Dort schließt man sie auch.

Hand mit Füllfederhalter setzt auf einem gedruckten Ausschreibungsdokument ein Häkchen; hinter einer Glaswand ein Rechenzentrumsgang mit Serverschränken

Bei 98 Prozent der Unternehmen spielt das Herkunftsland des Cloud-Anbieters eine Rolle für die Auswahl. 91 Prozent würden einen deutschen Anbieter bevorzugen. Unter Vertrag haben 53 Prozent einen deutschen — und 71 Prozent einen amerikanischen.

Diese Lücke zwischen Wunsch und Vertrag entsteht nicht im Rechenzentrum. Sie entsteht im Einkauf, in der Leistungsbeschreibung. Und genau dort lässt sie sich schließen.

91 % wollen deutsche Anbieter – 53 % haben einen.

unter Vertrag würde bevorzugen

USA

unter Vertrag: 71 %
würde bevorzugen: 8 %

Deutschland

unter Vertrag: 53 %
würde bevorzugen: 91 %

EU

unter Vertrag: 45 %
würde bevorzugen: 68 %

Bitkom Cloud Report 2026, S. 22, n = 598

Souveränität entscheidet sich in der Leistungsbeschreibung

Das Problembewusstsein ist da, und es wächst. 85 Prozent der Unternehmen halten Deutschland für zu abhängig von US-Cloud-Anbietern — im Vorjahr waren es 78 Prozent. 64 Prozent sagen, die aktuelle US-Politik zwinge sie, ihre Cloud-Strategie zu überdenken; auch dieser Wert ist gestiegen, von 50 Prozent.

Daraus folgt aber keine Handlung, solange Souveränität ein Bekenntnis bleibt. Ein Anbieter, der „souveräne Cloud" auf die Website schreibt, hat damit noch nichts zugesagt. Prüfbar wird es erst, wenn es in der Ausschreibung steht: als Anforderung, die man belegen muss, und als Nachweis, den man abfordern kann.

Der Bitkom empfiehlt genau das — Souveränität in Strategie, Architektur, Beschaffung und Governance zu verankern statt sie als Haltung zu formulieren. Die Beschaffung ist dabei der Hebel mit der kürzesten Wirkung: Wer Cloud einkauft, setzt die Bedingungen selbst und muss auf niemanden warten.

Sieben Kriterien, die in jede Cloud-Ausschreibung gehören

Die folgenden sieben Punkte decken ab, was Souveränität praktisch ausmacht. Jedes Kriterium ist so formuliert, dass du es in eine Leistungsbeschreibung übernehmen kannst: eine Prüffrage an den Anbieter, dazu der Nachweis, den du erwarten darfst.

Der Maßstab ist Verhältnismäßigkeit, nicht Abschottung. Souveränität heißt Wahlfreiheit — die Möglichkeit, einen Anbieter zu wechseln, nicht die Pflicht, einen bestimmten zu nehmen.

KriteriumPrüffrage an den AnbieterErwarteter Nachweis
DatenstandortWo genau liegen Daten, Backups und Logs?Benannte Rechenzentren in Deutschland, vertraglich fixiert. 97 Prozent halten den Standort für relevant.
Rechtsraum und EigentümerUnterliegt der Anbieter oder seine Muttergesellschaft ausländischem Zugriffsrecht?Gesellschafterstruktur, Sitz, Erklärung zum Drittstaatszugriff. Für 87 Prozent ist der Schutz vor Zugriff durch den Anbieter selbst ein Must-have.
Zertifizierte SicherheitWelche Testate gelten für genau diesen Dienst?ISO 27001 auf Basis BSI IT-Grundschutz, PCI-DSS — jeweils mit Geltungsbereich. 95 Prozent nennen Vertrauen in Sicherheit und Compliance als Must-have, 51 Prozent vermissen einheitliche Gütesiegel.
TransparenzWer hat Zugriff, welche Subdienstleister sind beteiligt?Subunternehmerliste, Zugriffsprotokolle, Auditrecht. 87 Prozent vermissen Transparenz bei den „souveränen" Angeboten internationaler Anbieter.
Offene Standards und PortabilitätLassen sich Daten und Workloads vollständig in Standardformaten exportieren?Dokumentierte Schnittstellen, beschriebenes Exportverfahren, keine proprietären Abhängigkeiten.
Exit-FähigkeitWie läuft ein Wechsel ab, und wurde er schon einmal getestet?Exit-Plan mit Fristen und Mitwirkungspflichten im Vertrag. 59 Prozent nennen Lock-in als größte Wechselbarriere.
Betrieb und SupportWer betreibt, von wo, mit welchen Reaktionszeiten?Betrieb und Support aus Deutschland, benannte Ansprechpartner, vertraglich zugesagte Reaktionszeiten.

Sieben Kriterien für die Leistungsbeschreibung

Lock-in — das Kriterium, das fast alle vergessen

Eine Zahl aus dem Bitkom-Bericht verdient besondere Aufmerksamkeit, weil sie einen Widerspruch sichtbar macht: 59 Prozent der Unternehmen nennen Lock-in als größte Barriere beim Anbieterwechsel. Aber nur 37 Prozent machen die einfache Wechselmöglichkeit zum Must-have, wenn sie einen Anbieter auswählen.

Das Problem wird also erkannt — und bei der Entscheidung, die es verhindern könnte, nicht berücksichtigt. Dazu passt, dass nur 8 Prozent einen zweiten Cloud-Anbieter als Absicherung haben, während 28 Prozent in den vergangenen zwölf Monaten gravierende Störungen durch Cloud-Ausfälle hatten.

Daraus folgt eine konkrete Anforderung: Der Exit gehört in den Vertrag, nicht in den Krisenfall. Dazu gehören Fristen, Formate, Mitwirkungspflichten des Anbieters — und idealerweise eine Testmigration, die einmal tatsächlich durchgeführt wurde. Ein Exit-Plan, den niemand je erprobt hat, ist eine Absichtserklärung.

Dunkler Rechenzentrumsgang zwischen Serverschränken, am Ende ein grünes Notausgangsschild über einer offenen Tür, durch die Tageslicht fällt

Gesamtkosten statt Listenpreis

64 Prozent der Unternehmen hatten 2025 steigende Cloud-Betriebskosten, 54 Prozent erwarten für 2026 weitere Steigerungen. Der Listenpreis beim Vertragsschluss sagt über diese Entwicklung wenig aus.

Was zählt, ist die Rechnung über die Laufzeit: Betrieb, Datentransfer, Preisanpassungsklauseln, und die Kosten eines möglichen Wechsels. Wer diese Posten in die Bewertung nimmt, sieht Souveränität anders — nicht als Aufpreis, sondern als Reduktion eines Risikos, das sonst ungedeckt bleibt.

Dass dieser Gedanke ankommt, zeigt eine weitere Zahl: 37 Prozent sind bereit, für eine souveräne deutsche Cloud Nachteile in Kauf zu nehmen.

Warum das Softwarehäuser jetzt betrifft

22 Prozent der Unternehmen bieten eigene Produkte ganz oder teilweise als Cloud-Service an, weitere 23 Prozent planen es. Für Softwarehäuser verschiebt das die Frage: Sie kaufen Infrastruktur nicht nur für sich ein, sondern müssen sie gegenüber ihren eigenen Kunden belegen können.

Diese Kunden sitzen zunehmend in regulierten Branchen — Verwaltung, Gesundheitswesen, Versicherung. Dort stehen die sieben Kriterien oben nicht zur Diskussion, sondern in der Ausschreibung. Wer sie für seine Betriebsebene nicht nachweisen kann, scheidet aus, bevor es um das Produkt geht.

NIS2 verschärft das zusätzlich, weil die Richtlinie Anforderungen an die Lieferkette stellt. Was dein Infrastrukturbetreiber zusagt, wird damit Teil dessen, was du selbst zusagen musst. Wie weit diese Pflichten reichen, haben wir im Beitrag zum NIS2-Lieferantenfragebogen beschrieben.

Wie kyberio die Kriterien erfüllt

Wir haben den Katalog oben nicht aufgestellt, um ihn selbst nicht zu bestehen. Deshalb die Angaben, die bei uns in eine Leistungsbeschreibung gehören würden:

  • Datenstandort und Betrieb: vier Rechenzentren an drei Standorten in Deutschland — Hannover, Wolfsburg und Frankfurt am Main. Der Hauptstandort DE01 Hannover betreibt zwei Rechenzentren mit drei Verfügbarkeitszonen.
  • Rechtsraum und Eigentümer: kyberio GmbH mit Sitz in Hannover, inhabergeführt, am Markt seit 1997. Keine ausländische Muttergesellschaft, kein Zugriff nach dem US CLOUD Act.
  • Zertifizierte Sicherheit: ISO 27001 auf Basis BSI IT-Grundschutz, Zertifikat BSI-IGZ-0777-2026, Geltungsbereich Rechenzentren und Cloud Services. Dazu PCI-DSS v4.0 für Physical Security und Colocation Services am Standort Hannover.
  • Offene Standards: unsere Cloud-Plattformen laufen auf OpenStack und Proxmox VE, mit offenen APIs und ohne Lizenzkosten für die Plattform.
  • Betrieb und Support: aus Deutschland, mit eigenem Team. Überwachung und Störungsannahme rund um die Uhr.

Was in deinem Fall konkret zugesagt wird — Reaktionszeiten, Eskalationsstufen, Exit-Fristen —, steht im Vertrag. Zeiten, die wir nicht zugesagt haben, nennen wir hier nicht.

Und ein Blick nach vorn, der die Dringlichkeit erklärt: 42 Prozent der Unternehmen halten KI-Dienste aus der Cloud heute für interessant, auf Sicht von fünf Jahren sind es 69 Prozent. Mit KI-Workloads wandern Trainingsdaten und Modelle in die Cloud — also genau die Bestände, bei denen Standort, Rechtsraum und Zugriffsschutz am schwersten wiegen. Wer die sieben Kriterien heute in seine Beschaffung schreibt, muss sie später nicht unter Zeitdruck nachverhandeln.

Souveränität prüfbar machen

Wir gehen die sieben Kriterien mit dir durch — für dein Vorhaben, mit den Nachweisen, die du gegenüber deinen Kunden brauchst.

Häufige Fragen

Was gehört in eine Ausschreibung, damit Souveränität prüfbar wird?

Sieben Punkte: Datenstandort, Rechtsraum und Eigentümerstruktur, Zertifizierungen mit Geltungsbereich, Transparenz über Zugriffe und Subdienstleister, offene Standards, Exit-Fähigkeit sowie Betrieb und Support. Jeder Punkt braucht eine Prüffrage und einen Nachweis — eine Zusage ohne Beleg ist keine.

Wie prüfe ich, ob ein Anbieter wirklich in Deutschland betreibt?

Lass dir die Rechenzentren namentlich benennen und vertraglich festschreiben, für Daten, Backups und Logs getrennt. Frage zusätzlich nach Gesellschafterstruktur und Sitz der Muttergesellschaft: Ein deutscher Standort schützt nicht vor ausländischem Zugriffsrecht, wenn der Betreiber einem Konzern in einem Drittstaat gehört.

Was sollte zur Exit-Fähigkeit im Vertrag stehen?

Fristen, Exportformate, Mitwirkungspflichten des Anbieters bei der Migration — und idealerweise eine Testmigration, die einmal tatsächlich durchgeführt wurde. 59 Prozent der Unternehmen nennen Lock-in als größte Wechselbarriere, aber nur 37 Prozent machen die Wechselmöglichkeit bei der Auswahl zum Must-have.

Verweise

  • Bitkom Cloud Report 2026. Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, CATI, KW 14–20/2026, Fehlertoleranz ± 3 Prozent. Alle Prozentangaben in diesem Beitrag stammen aus diesem Bericht.
  • Bitkom e. V.